BFH vom 08.02.1995
II R 19/92

Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

BFH, vom 08.02.1995 - Aktenzeichen II R 19/92

DRsp Nr. 1997/8424

Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

1. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Verwertungsbefugnis an einem Grundstück (Erbbaurecht) nach § 1 Abs. 2 GrEStG ist für die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand (unbebaut oder bebaut) das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist. 2. Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nicht nur durch das begründende Rechtsgeschäft selbst, sondern auch durch mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehende Vereinbarungen bestimmt.

Für die Praxis:

Die Grundsätze für die Beurteilung der Frage, ob durch einen Kaufvertrag ein unbebautes oder bebautes Grundstück erworben wird (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), gelten auch bei rechtsgeschäftlichem Erwerb einer Verwertungsbefugnis.