ArbG Düsseldorf, vom 08.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1124/20
Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch ArbeitgeberVerhältnismäßigkeit bei Umstellung von Betriebsrentenleistungen in KapitalbeteiligungUnzulässigkeit einer TeilkapitalisierungBerücksichtigung von Überschussanteilen bei TeilkapitalisierungVersicherungsmathematischer Vergleich im Versorgungsfall
LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2022 - Aktenzeichen 12 Sa 746/21
DRsp Nr. 2022/8234
Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch ArbeitgeberVerhältnismäßigkeit bei Umstellung von Betriebsrentenleistungen in KapitalbeteiligungUnzulässigkeit einer TeilkapitalisierungBerücksichtigung von Überschussanteilen bei TeilkapitalisierungVersicherungsmathematischer Vergleich im Versorgungsfall
1. Die teilweise Umstellung eines Versprechens laufender Betriebsrentenleistungen in ein Kapitalleistungsversprechen bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Dafür gelten die vom Bundesarbeitsgericht zur vollständigen Umstellung einer laufenden Leistung auf ein Kapitalleistungsversprechen aufgestellten Grundsätze (Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10) entsprechend.2. Beruft die Arbeitgeberin sich darauf, dass sie im Zusammenhang mit der Teilkapitalisierung den Gesamtdotierungsrahmen angehoben hat, sind bei der gebotenen rechtlichen Betrachtungsweise Überschussanteile für den vorzunehmenden Barwertvergleich nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht vertraglich garantiert sind. Es handelt sich in diesem Fall um nichts anderes als eine Chance des Mitarbeiters an der Überschussbeteiligung (hier des Fondsvermögens) zu partizipieren.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.