Strittig ist der Vertrauensschutz aus einer Auskunft.
Die Klägerin ist Dipl.-Psychologin und betreibt eine psycho-therapeutische Praxis in M. Daneben erstellt sie für Familiengerichte psychologische Gutachten zur Frage des Sorge- und Umgangsrechts, in denen auch die Frage nach der Erziehungsfähigkeit eines Elternteils oder beider Elternteile zu beurteilen sein kann sowie aussagepsychologische Gutachten in Strafverfahren für die Staatsanwaltschaft oder auch für Familiengerichte, die die Feststellung der Aussagetüchtigkeit eines meist kindlichen Zeugen und die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit seiner Aussage zum Gegenstand haben.
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