Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Umfinanzierung eines Darlehens eine Lebensversicherung steuerschädlich verwendet wurde, so dass die Zinsen aus der Lebensversicherung einkommensteuerpflichtig werden.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Seit 1987 sind die Eigentümer des vermieteten Grundbesitzes L-Straße. Der ursprüngliche Nettokaufpreis dieses Grundbesitzes in Höhe von 1.354.681,- DM wurde bei Kauf des Objektes zum Teil über ein Darlehen bei der T-AG fremdfinanziert und durch eine Lebensversicherungspolice derselben Anstalt abgesichert.
Im Jahre 1998 belief sich die Valuta des Darlehens auf 1.000.000,- DM. Dieses Darlehen wurde durch ein neues Darlehen bei der X-Bank sowie private Gelder abgelöst. Im einzelnen wurde die Umschuldung wie folgt finanziert:
Restvaluta des alten Darlehens bei der T-AG 1.000.000,- DM.
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