BFH vom 30.08.1994
IX R 63/92

Vertrauensschutz bei geänderter Rechtsprechung

BFH, vom 30.08.1994 - Aktenzeichen IX R 63/92

DRsp Nr. 1997/8492

Vertrauensschutz bei geänderter Rechtsprechung

§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 geht davon aus, daß eine Änderung der Rechtsprechung des BFH auf die Beurteilung von Sachverhalten anzuwenden ist, die sich in der Vergangenheit abgespielt haben. Lediglich bei der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden darf die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Die Rechtsprechungsänderung muß zwischen dem Erlaß des ursprünglichen Bescheides und des Änderungsbescheides eingetreten sein.

Für die Praxis:

Der Streitfall betrifft den Ansatz der Kostenmiete für eine eigengenutzte Wohnung. Vgl. zur Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung auch die Übergangsregelung im BdF-Schreiben vom 20.2.1995 (Steuer-Telex 1995, 120).