I.
Streitig sind für die Jahre 1985 bis 1989 die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb und für die Jahre 1990 bis 1992 die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide datieren jeweils vom 8. August 1996, ändern jeweils frühere Einkommensteuerbescheide und beruhen im Wesentlichen auf den Feststellungen des Finanzamtes München I - Steuerfahndungsstelle - im Bericht vom 5. März 1996 über die Fahndungsprüfung beim Kläger.
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