I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beteiligte sich 1987 an einer von der X-Betreuungs-Kommanditgesellschaft (im Folgenden: KG) initiierten und betreuten Bauherrengemeinschaft (BHG) hinsichtlich der noch zu errichtenden Wohnungseinheit Nr. 28. In dem zu diesem Zeitpunkt bereits im Umbau befindlichen Gebäude sollten 30 Wohnungen sowie Läden und Büros erstellt werden. Das Bauvorhaben war in einem von der KG herausgegebenen Prospekt im Einzelnen beschrieben. Die Beteiligung an der KG beruhte auf einem notariell beurkundeten Angebot der KG zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags, das der Kläger am 15. Oktober 1987 annahm. Außerdem übernahm die KG eine Mietausfallgarantie.
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