Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. November 2019 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um den informationsrechtlichen Zugang zu einer für die beklagte Gemeinde von einem Rechtsanwalt erstellten schriftlichen Beratungsleistung und zu der entsprechenden Beauftragung.
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