1. Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsgläubigerin wegen dem Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 09.06.2021 -
2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.567,66 € festgelegt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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