Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 19. November 2018 -
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 19.11.2018, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine zu erwartende Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.10.2018 -
1. Sie ist allerdings statthaft und auch im Übrigen zulässig (§
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