Die Kläger hatten als ehemalige Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid erhoben, mit dem Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt worden waren. Der Beklagte (das Finanzamt --FA--) war von einem gewerblichen Grundstückhandel ausgegangen.
Die Kläger beriefen sich zur Klärung der genauen Umstände, unter denen sich der Verkauf ereignet hatte, auf das Zeugnis des Zeugen und Beschwerdeführers (Zeuge) als derjenigen Person, die damals für die Erwerberin die Vertragsverhandlungen geführt hatte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|