FG Düsseldorf, vom 20.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 909/10
Verwahrungsgebühren für vom Beförderer bei der Zollstelle gestellte, aber vom Empfänger nicht abgeholte PostsendungenRechtsschutzKein Anspruch auf Änderung von Verwaltungsanweisungen
BFH, Beschluss vom 20.06.2011 - Aktenzeichen VII B 228/10
DRsp Nr. 2011/15726
Verwahrungsgebühren für vom Beförderer bei der Zollstelle gestellte, aber vom Empfänger nicht abgeholte PostsendungenRechtsschutzKein Anspruch auf Änderung von Verwaltungsanweisungen
NV: Ob gegen ein Postunternehmen Verwahrungsgebühren für dem HZA gestellte und dort gelagerte Postsendungen, die von ihrem Empfänger nicht entgegengenommen wurden, festgesetzt werden können, kann nicht im Wege einer Klage geklärt werden, die darauf gerichtet ist, das BMF zu verpflichten, die HZÄ durch Dienstvorschrift anzuweisen, keine solchen Gebührenbescheide zu erlassen.