Streitig ist, ob die Klägerin als Organträgerin einer Kapitalanlagegesellschaft, die von einer Schweizer Bank aufgrund eines Beratungsvertrages Leistungen für das Sondervermögen empfangen hat, dafür entstandene Umsatzsteuer gem. § 13b UStG schuldet oder ob dem entgegensteht, dass die Leistungen nicht steuerbar oder gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG steuerfrei waren.
Die Klägerin ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und umsatzsteuerliche Organträgerin der ... Investment GmbH, einer Kapitalanlagegesellschaft (
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