BFH - Beschluß vom 27.10.2000
VII B 275/00
Normen:
FGO § 70 S. 2; GVG § 17a Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 473

Verweisung des Rechtsstreits

BFH, Beschluß vom 27.10.2000 - Aktenzeichen VII B 275/00

DRsp Nr. 2001/862

Verweisung des Rechtsstreits

Den Beteiligten steht nach § 70 Satz 2 FGO gegen Beschlüsse, mit denen das angerufene Gericht die Unzulässigkeit des Rechtsweges feststellt und zugleich den Rechtsweg vom Amts wegen an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs verweist (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG), kein Rechtsmittel zu. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Normenkette:

FGO § 70 S. 2; GVG § 17a Abs. 2 S. 1;

Gründe: