Auf die Beschwerde des Klägers wird der Verweisungsbeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 6. Februar 2023 aufgehoben. Für das Verfahren ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.
Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
I.
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