Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe
BMF, vom 13.04.2004 - Aktenzeichen IV B 7 - S 7300 - 26/04
DRsp Nr. 2004/50024
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe
Gründe:
Zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - (Urteil vom 8. Mai 2003 - Rs. C-269/00, BStBl 2004 II S. 378) und des BFH (Urteil vom 24. Juli 2003, BStBl 2004 II S. 371) hinsichtlich der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks als unentgeltliche Wertabgabe gilt unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
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