1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 2. Mai 2023, Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von zwei Kündigungen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob der Kläger Arbeitnehmer der Beklagten ist.
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