Die Beschwerde wird verworfen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde ist nach §
Ausweislich des Empfangsbekenntnisses ist der mit der Beschwerde angegriffene Beschluss der Bevollmächtigten der Antragsteller am 2. Juli 2018 zugestellt worden. Im Beschwerdeschriftsatz vom 16. Juli 2018 ist eine Beschwerdebegründung nicht enthalten, sondern einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Die Beschwerdebegründung wäre deshalb bis spätestens 2. August 2018 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen gewesen (§
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