FG Münster, vom 06.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1760/11
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Beschwer, da die angefochtene Entscheidung nicht gegenüber dem Beschwerdeführer, sondern einer von ihm vertretenen AG in Liquidation ergangen ist.
BFH, Beschluss vom 06.07.2012 - Aktenzeichen V B 37/12
DRsp Nr. 2012/22053
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Beschwer, da die angefochtene Entscheidung nicht gegenüber dem Beschwerdeführer, sondern einer von ihm vertretenen AG in Liquidation ergangen ist.
1. NV: Die Unanfechtbarkeit von Beschlüssen in Prozesskostenhilfeverfahren verstößt weder gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20GG) noch gegen die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4GG). 2. NV: Die Überprüfung eines ablehnenden PKH-Beschlusses ist aufgrund einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör entweder im Revisionsverfahren oder im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision möglich.