BGH - Beschluss vom 22.06.2023
AnwZ (Brfg) 9/23
Normen:
BRAO § 112e S. 2;
Vorinstanzen:
AnwGH Bayern, vom 14.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen BayAGH I - 1 - 1/22

Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Versäumung der Antragsbegründungsfrist; Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft

BGH, Beschluss vom 22.06.2023 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 9/23

DRsp Nr. 2023/9804

Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Versäumung der Antragsbegründungsfrist; Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 14. Dezember 2022 verkündete Urteil des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 112e S. 2;

Gründe

I.

Der Kläger ist seit dem Jahr 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2021 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft. Die hiergegen gerichtete Klage hat der Bayerische Anwaltsgerichtshof mit Urteil vom 14. Dezember 2022, dem Kläger zugestellt am 20. Januar 2023, als unbegründet abgewiesen.