Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.08.2021 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird unter Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren: 8.000 €
I.
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