Die Beschwerde ist nicht begründet.
Der geltend gemachte Verfahrensfehler führt nicht zur Zulassung der Revision.
a)
Zwar darf, worauf der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zu Recht hinweist, eine ohne Belehrung nach § 101 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung erteilte Auskunft eines Angehörigen vom Gericht nicht verwertet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 1990 II R 180/87, BFHE 163,
b)
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