I.
Streitig ist, ob ein Kaufvertrag über zwei Eigentumswohnungen i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rückgängig gemacht worden ist.
Mit Kaufvertrag vom 10.11.1995 (Bl. 2 FA-Akte) erwarb der Kläger - ein Architekt - ein Grundstück mit zwei Eigentumswohnungen in der Gemarkung ... zum Kaufpreis von 1.390.000 DM. Für den Fall des Rücktritts wegen Zahlungsverzugs wurde ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 50.000 DM vereinbart.
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