Die Klägerin ist eine GmbH, deren Anteilseigner ... sind. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von ... und ....
Die Klägerin war Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks (Gemarkung B., Flur ... Parzelle ..., ... qm). Mit notariellem Vertrag vom 17.05.1996 (UR.-Nr.: ... des Notars Dr. T. in B.) schloss sie mit der Firma Q. GmbH & Co. Vermietungs KG (nachfolgend Q. KG genannt) für das vorbezeichnete Grundstück eine Vereinbarung mit folgenden Vertragsteilen ab:
Teil A Erbbaurechtsvertrag, Teil B Immobilien-Leasingvertrag und Teil C Ankaufsrechtsvertrag.
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