BFH - Urteil vom 26.07.2000
II R 33/98
Normen:
GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 206
ZfIR 2001, 320

Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

BFH, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen II R 33/98

DRsp Nr. 2000/9778

Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983

1. Der GrESt unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. 2. Durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.v. § 675 BGB, der sich auf den Erwerb eines Grundstücks durch den Verpflichteten im eigenen Namen richtet, erlangt der Geschäftsherr die Rechtsmacht, vom Beauftragten die Auflassung des Grundstücks zu verlangen oder es durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten. 3. Diese Rechtsmacht begründet eine Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983.

Normenkette:

GrEStG § 8 Abs. 1 ; GrEStG (1983) § 1 Abs. 2 ;

Gründe: