Gegenstand der Klage ist die begehrte Feststellung, ob die Prüfungsanordnung des Finanzamts A vom 13.01.2010 nichtig ist.
Die Klägerin ist eine GmbH, die u.a. die Informationstechnologie, die Projektplanung und den Vertrieb von Hard- und Software zum Geschäftsgegenstand hat. Geschäftsführer ist Xy. Die Geschäftsanteile wurden zunächst von Xy und später von der Xy Vermögensverwaltungs GmbH gehalten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|