BFH - Beschluss vom 23.03.2005
VI B 102/04
Normen:
AO § 93 ; FGO § 80 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1224
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2284/01

Verwertungsverbot: Rasterfahndung - LSt-Ap

BFH, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen VI B 102/04

DRsp Nr. 2005/8094

Verwertungsverbot: Rasterfahndung - LSt-Ap

Beruht ein Steuerbescheid auf Feststellungen, die während einer bei der Sozialkasse durchgeführten LSt-Ap getroffen wurden, so kann darauf nicht auf eine unzulässige Rasterfahndung und ein Verwertungsverbot geschlossen werden.

Normenkette:

AO § 93 ; FGO § 80 Abs. 1 Satz 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.