I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war mit vier weiteren Personen Miteigentümer eines Grundstücks in X. Die Miteigentümer hatten das Grundstück im Juni 1981 in Wohnungseigentum aufgeteilt und mehrere Wohnungen an Dritte veräußert. Im Februar 1987 setzten sie sich hinsichtlich der verbliebenen Wohnungen dergestalt auseinander, dass jeder von ihnen eine oder mehrere Eigentumswohnungen zu Alleineigentum erhielt. Auf den Kläger entfielen dabei drei Wohnungen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|