Der Antrag der Klägerin auf Fortsetzung des Rechtsstreits wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Gerichtsvergleich vom 21.11.2019 beendet ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Hinsichtlich der Kosten der 1. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Rechtsstreit durch den Gerichtsvergleich vom 21.11.2019 beendet wurde oder fortzuführen ist.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes in der Hauptsache wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils, die im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze, die eingereichten Unterlagen und die Sitzungsprotokolle Bezug genommen.
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