OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.03.2022
26 W 19/21
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 01.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 07 O 80/14

Verwirkung der Rechte aus einem Vollstreckungstitel durch Unterlassen von Vollstreckungsversuchen

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.03.2022 - Aktenzeichen 26 W 19/21

DRsp Nr. 2023/1477

Verwirkung der Rechte aus einem Vollstreckungstitel durch Unterlassen von Vollstreckungsversuchen

Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 7. Kammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Oktober 2021 (2-07 O 80/14) in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 28. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

BGB § 242;

Gründe

I.