Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht (Rechtspflegerin) - Wesel vom 02.06.2017 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 1.029,35 €.
I.
Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 02.06.2017 erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss ist unbegründet. Die formellen Voraussetzungen der Kostenfestsetzung liegen vor, was die Antragstellerin auch nicht in Zweifel zieht. Ihre Einwände der Verjährung und Verwirkung greifen nicht durch.
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