1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 26.061,10 EUR festgesetzt.
I.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Ausführungen im Hinweisbeschluss des Senates vom 03.01.2018 Bezug genommen.
Der Kläger beantragt,
unter Abänderung des am 25.07.2017 verkündeten Urteils des Landgerichtes Leipzig, Az.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.061,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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