Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 2. Februar 2021 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.114,79 € festgesetzt.
I.
Mit Beschluss vom 13. Januar 2016 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte H. zum Insolvenzverwalter (im Folgenden: früherer Insolvenzverwalter). Auf eigenen Antrag des früheren Insolvenzverwalters entließ ihn das Insolvenzgericht durch Beschluss vom 25. Juli 2016 aus seinem Amt und bestellte den weiteren Beteiligten zu 2 zum neuen Insolvenzverwalter. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 9. März 2017 aufgehoben. Am 25. September 2017 verstarb der Schuldner.
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