Die Berufung des Klägers gegen das am 14.6.2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Berufungsstreitwert wird auf 16.734,04 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um den Widerruf eines Kfz.-Finanzierungs-Darlehens.
Die Parteien schlossen am 17.5.2013 den streitgegenständlichen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines Pkw Modell1 durch den Kläger. Fahrzeugpreis und Nettodarlehensbetrag beliefen sich auf 24.100,00 €. Es wurde eine Zahlung von 48 monatlichen Raten zu je 521,63 € ab dem 10.7.2013 vereinbart.
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