1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 02.10.2018 wird aufgehoben.
I.
Die Klägerin begehrt die Rückzahlung von Prämien sowie Nutzungsersatz aus einer mit der Beklagten abgeschlossenen Kapitallebensversicherung.
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