FG Hamburg, vom 07.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 124/08
Verzicht auf Ausführungen zum Nichteintritt des Rügeverlustes in der Beschwerdebegründung als Folge einer Begründungserleichterung; Geeignetheit von Wasserpfeifentabak zum Rauchen; Besteuerung von eingeführten Pfeifentabak trotz Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums
BFH, Beschluss vom 30.04.2009 - Aktenzeichen VII B 243/08
DRsp Nr. 2009/21120
Verzicht auf Ausführungen zum Nichteintritt des Rügeverlustes in der Beschwerdebegründung als Folge einer Begründungserleichterung; Geeignetheit von Wasserpfeifentabak zum Rauchen; Besteuerung von eingeführten Pfeifentabak trotz Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums