FG Hessen, vom 20.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2866/07
Verzicht auf den Untersuchungsgrundsatz durch Unterlassen einer Rüge der mangelnden Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung
BFH, Beschluss vom 09.02.2010 - Aktenzeichen III B 148/09
DRsp Nr. 2010/5641
Verzicht auf den Untersuchungsgrundsatz durch Unterlassen einer Rüge der mangelnden Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung
NV: Macht ein Kläger im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde geltend, das FG habe den Sachverhalt während der Zeugeneinvernahme unzureichend aufgeklärt, so kann diese Rüge nur dann Erfolg haben, wenn er die Art der Zeugenbefragung in der mündlichen Verhandlung gerügt hat.