I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) gegen den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) für das Streitjahr 1989 eine Einspruchsentscheidung erlassen durfte, ohne ihm zuvor durch einen Verböserungshinweis die Möglichkeit gegeben zu haben, seinen Einspruch zurückzunehmen.
Der Kläger war im Streitjahr 1989 Mitgesellschafter der Sozietät K/G/F. Der Kläger sowie die beiden weiteren Gesellschafter G und F waren an der Gesellschaft zu jeweils 1/3 beteiligt. Zum 31. Januar des Streitjahrs 1989 schied der Gesellschafter F aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft setzte sich daraufhin zu diesem Datum auseinander.
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