Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 21.02.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob ein auf der Grundlage des Strafbefreiungserklärungsgesetzes (StraBEG) vom 23.12.2003 (BGBl I 2003,
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