I.
Die Beteiligten streiten über die teilweise Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Zinsen für die Einkommensteuer 2008.
Der Antragsteller ist seit dem 19.12.2009 mit der Antragstellerin verheiratet. Er wurde in den Jahren 2008 und 2009 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt und erzielte in diesen Jahren als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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