Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der E.K.GmbH (GmbH). Die GmbH wurde am 19. Dezember 1990 gegründet. Gründungsgesellschafterin und spätere Alleingesellschafterin war die K.-D.DR..
Die AG hatte im Jahr 1990 die Kabinenschiffe Th.F. und C.Sch. bestellt und an die Werft Anzahlungen geleistet. Im Januar und April 1991 vereinbarte die GmbH mit der AG, rückwirkend in die Rechte und Pflichten aus den Verträgen über die Herstellung der beiden Schiffe einzutreten.
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