FG Köln, vom 26.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 53/02
Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid innerhalb der Karenzzeit ergangen ist
BFH, Urteil vom 18.05.2005 - Aktenzeichen VIII R 100/02
DRsp Nr. 2005/12633
Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid innerhalb der Karenzzeit ergangen ist
»Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2AO 1977 noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gemäß § 233a Abs. 5 Satz 2 AO 1977 zu berechnen.«