Der Bescheid über die Festsetzung von Verzögerungsgeld vom in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom ... wird - längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung im Hauptsache-Klageverfahren 8 K 1046/11 - von der Vollziehung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I. Das Finanzamt, der Antragsgegner (Ag.), hat gegenüber dem Antragsteller (Ast.) im Rahmen einer Betriebsprüfung wegen zweier Pflichtverletzungen ein Verzögerungsgeld nach Maßgabe von § 146 Abs. 2b der Abgabenordnung (AO) i.H.v. 5.000,-- EUR festgesetzt. Die Beteiligten streiten in dem vorliegenden Verfahren darüber, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verzögerungsgeldes bestehen. Dem Rechtsstreit liegt nachfolgender Sachverhalt zu Grunde:
Nach Aktenlage betreibt der Ast. als Angehöriger eines freien Berufs ein Ingenieurbüro für ...planung. Nachdem der Betrieb unter anderem in den er-Jahren als sog. "Großbetrieb" eingestuft war, bestand ab dem ... die Klassifizierung als "Mittelbetrieb" und besteht ab dem die als "Kleinbetrieb".
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