I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt hat.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine 1998 gegründete GmbH, die eine Gaststätte betreibt. Einer ihrer Gesellschafter war im Streitjahr (1999) A, der zu einem Drittel am Stammkapital der Klägerin beteiligt war. A war im Streitjahr zugleich alleiniger Geschäftsführer der Klägerin.
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