I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war im Streitjahr 1994 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH. Er war nach dem Gesellschaftsvertrag vom Wettbewerbsverbot befreit; eine Gegenleistung hatte er dafür nicht zu erbringen.
Die GmbH stellte zum 31. März 1994 ihre Tätigkeit ein und befindet sich seit dem in Liquidation. Der Antragsteller führt seit dem 1. April 1994 die Geschäfte der GmbH im eigenen Namen fort. Das bilanzierte Anlagevermögen der GmbH übernahm er gegen Entgelt, die Mandantenverträge übertrug ihm die GmbH mit Zustimmung der Mandanten unentgeltlich.
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