1. Auf den Antrag der Antragstellerin werden die angefochtenen Bescheide bis einen Monat nach Ergehen der Einspruchsentscheidung in der Hauptsache insoweit von der Vollziehung ausgesetzt, als im Streitjahr 2007 eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 2.994 € angesetzt worden ist. Die Verwirkung angefallene Säumniszuschläge wird insoweit aufgehoben, als sie auf die ausgesetzten Beträge entfallen.
2. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
3. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die jeweiligen Teilbeträge der Aussetzung der Vollziehung zu errechnen.
4. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu 19/20 und die Antragsgegner zu 1/20 zu tragen.
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