FG München - Urteil vom 30.04.2009
6 K 4406/06
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

vGA bei Gehaltszahlungen an den Senior einer Familien-GmbH für eine für die GmbH wertlose Tätigkeit

FG München, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen 6 K 4406/06

DRsp Nr. 2012/2860

vGA bei Gehaltszahlungen an den Senior einer Familien-GmbH für eine für die GmbH wertlose Tätigkeit

Die Gehaltszahlungen einer Familien-GmbH an einen angestellten Senior-Gesellschafter, der auch an der Mutter-GmbH beteiligt ist, sind als vGA anzusehen, wenn die ausgeübte Tätigkeit der lediglich Frachterlöse erzielenden GmbH nicht zugeordnet werden kann und der beendeten Tätigkeit bei der Mutter-GmbH entspricht, welche nach dem abgefundenen Ausscheiden des Gesellschafters die Pensionsrückstellungen und die dazugehörige Rückdeckungsversicherung weiterführt; sich mithin eine Fortsetzung der Tätigkeit für die Mutter-GmbH vermuten lässt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Streitig ist die steuerliche Behandlung der Gehaltszahlungen an den Gesellschafter J. O..

Die Klägerin ist eine GmbH. An der Klägerin sind die T. …GmbH – im Folgenden: TK – (40 %), Herr W. O. (20%), Herr J. O. (20%) und Frau H. O. (20 %) beteiligt. An der TK sind die Ehegatten J. und H. O. zu je 45 v.H. und ihr Sohn W. O. zu 10 v.H. beteiligt.