I. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Gutachten, durch das der Unternehmenswert der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) bestimmt werden sollte.
Die Klägerin ist eine GmbH, die aus einem volkseigenen Betrieb hervorgegangen ist. Ihre alleinige Anteilseignerin war im Streitjahr (1991) die Treuhandanstalt. Diese hat die Anteile an der Klägerin im Jahr 1992 an einen Dritten veräußert.
Im September 1991 erstellte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Gutachten über den Unternehmenswert der Klägerin zum 30. Juni 1991. Dieses Gutachten war von der Klägerin in Auftrag gegeben worden und sollte --wie es in seinem Eingang heißt-- "als Grundlage für einen eventuellen Verkauf der Gesellschaft dienen". Die Kosten des Gutachtens trug die Klägerin.
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