I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, ist die Herstellung und der Vertrieb von ... sowie deren Export und Import. Ihr Stammkapital wurde im Streitjahr 1992 zu 95 v.H. von der X-B.V., Niederlande, und zu 5 v.H. von der X-Plc., Großbritannien, gehalten. Alle konzernabhängigen Unternehmen führen den Begriff "X" an erster Stelle der jeweiligen Firma. Dem Begriff wird ein bestimmtes Logo beigefügt. Begriff und Logo hat sich der ausländische Konzern warenzeichenrechtlich schützen lassen. Beides wurde von der Klägerin seit 1985 unentgeltlich genutzt.
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