I.
Streitig ist in dem beim Antragsgegner (dem Finanzamt - FA -) anhängigen Einspruchsverfahren, ob für den Veranlagungszeitraum 2002 wegen bestimmter Zahlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine mit notarieller Urkunde vom 11. Mai 2001 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH neu). Diese GmbH neu hat mit Kaufvertrag vom 15. Juni 2001 das gesamte Anlagevermögen einer anderen GmbH (GmbH alt) übernommen. Die Firmen beider GmbHs unterscheiden sich nur durch einen Zusatz bei der GmbH neu. Die GmbH alt hat am 30. Juni 2001 ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bezüglich der GmbH alt vom 5. August 2002 wurde mangels Masse abgelehnt.
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